Allgemeine Reisebedingungen
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Abschluss des Reisevertrags
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Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der
Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahme der
Reiseanmeldung durch uns zustande. Über die Annahme,
für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren
wir Sie durch Übersendung der
Reisebestätigung/Rechnung. Bei einer Buchung weniger
als 7 Werktage vor Reisebeginn besteht keine
Verpflichtung zur Übersendung einer Reisebestätigung.
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Die Reiseanmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in
der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre
eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
haben. Vor Reisebeginn besteht keine Verpflichtung zur
Übersendung einer Reisebestätigung.
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Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der
Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an
das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die
Annahme durch ausdrückliche Zusage oder durch
Anzahlung und Reiseantritt erklären.
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Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der
Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahme der
Reiseanmeldung durch uns zustande. Über die Annahme,
für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren
wir Sie durch Übersendung der
Reisebestätigung/Rechnung. Bei einer Buchung weniger
als 7 Werktage vor Reisebeginn besteht keine
Verpflichtung zur Übersendung einer Reisebestätigung.
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Bezahlung
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Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur
gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von
§ 651k Abs. 3 BGB erfolgen.
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Mit der Übersendung des Sicherungsscheins wird
innerhalb einer Woche nach dessen Erhalt eine
Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die
Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
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Den Restreisepreis zahlen Sie bitte bis 28 Tage vor
Reisebeginn.
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Stornogebühren sind immer sofort fällig.
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Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur
gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von
§ 651k Abs. 3 BGB erfolgen.
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Leistungen
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Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die
Leistungsbeschreibungen im Prospekt, so wie sie
Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der
Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
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Im Falle einer Vorausbuchung vor dem Erscheinen eines
neuen Reiseprospekts richtet sich der Inhalt der
Leistung nicht nach dem im Zeitpunkt der Buchung
gültigen Prospekt, sondern nach derjenigen
Prospektbeschreibung, die für den gebuchten
Reisezeitraum maßgebend ist. Das gilt nur, wenn wir in
der Auftragsbestätigung auf den neuen Katalog
hinweisen.
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Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die
Leistungsbeschreibungen im Prospekt, so wie sie
Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der
Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
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Leistungs- und Preisänderungen
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Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Kurzfristige Änderungen der
Abreise- und Ankunftszeiten, der Flugstreckenführung
wie auch kurzfristiger Wechsel von Fluggesellschaft
oder Hotelunterkunft bleiben ausdrücklich vorbehalten.
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Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im
Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom
Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir
in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
Sie aus unserem Angebot anzubieten.
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Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der
Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse wie folgt zu ändern:
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Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis
nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. -
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir
den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen
Betrag heraufsetzen.
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Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis
nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
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Eine Erhöhung ist insgesamt nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch
nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns
nicht vorhersehbar waren.
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Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu
informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor
Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um
mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten.
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Die vorgenannten Rechte haben Sie bitte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns
gegenüber geltend zu machen.
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Unter den gleichen Voraussetzungen werden wir den
Reisepreis senken, falls sich die vorgenannten Kosten
und Abgaben ermäßigt haben.
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Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Kurzfristige Änderungen der
Abreise- und Ankunftszeiten, der Flugstreckenführung
wie auch kurzfristiger Wechsel von Fluggesellschaft
oder Hotelunterkunft bleiben ausdrücklich vorbehalten.
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Rücktritt, Umbuchung
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Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur
Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen
dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bitte
senden Sie in diesem Fall die Rücktrittserklärung an
die unter diesen Reisebedingungen aufgeführte
Anschrift.
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Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den
Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in
Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der
gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen
anderweitigen Verwendung pauschaliert:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% vom Reisepreis
Ab 29. Bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% vom Reisepreis
Ab 21. Bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis
Ab 14. Bis 7. Tag vor Reisebeginn 60% vom Reisepreis
Ab 6. Tag bis 3 Tag vor Reisebeginn 80% vom Reisepreis
Danach oder bei Nichtantritt 90% vom Reisepreis -
Im Falle einer Teilstornierung bei einer Kombibuchung,
d.h. wenn zwei Seminare als Kombination gebucht wurden
und eines davon wieder storniert wird, sind Sie
verpflichtet, die Differenz zum Normalpreis der
Gesamtreise bei der Buchung nur eines Seminars zu
bezahlen. Im Übrigen gelten die allgemeinen
Stornobedingungen bei Seminaren: Wir räumen Ihnen ein
Widerrufsrecht bis 7 Kalendertage vor
Veranstaltungsbeginn ein. Wenn Sie von diesem
Widerrufsrecht Gebrauch machen, wird bei
Tagesveranstaltungen eine Bearbeitungsgebühr von 50,00
Euro und bei mehrtägigen Veranstaltungen eine
Bearbeitungsgebühr von 100,00 Euro fällig. Ab dem 6.
Kalendertag ist der volle Veranstaltungspreis zu
bezahlen.
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Wir behalten uns vor, in Abweichung von den unter
Ziff. 5.2 und 5.3 aufgeführten Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir
nachweisen können, dass uns wesentlich höhere
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret
zu beziffern und zu belegen.
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Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen nachzuweisen,
dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden
sind als mit den vorstehenden Pauschalen oder den
Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.
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Ein Anspruch nach Vertragsabschluss auf Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf
Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise dennoch
Änderungen vorgenommen, können wir ein pauschales
Bearbeitungssentgelt von EUR 30,00 pro Reise erheben.
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Entstehen durch die Umbuchung höhere Kosten, werden
wir Sie darüber informieren. In diesem Fall werden wir
eine Umbuchung nur durchführen, wenn Sie diese Kosten
übernehmen.
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Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur
Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen
dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bitte
senden Sie in diesem Fall die Rücktrittserklärung an
die unter diesen Reisebedingungen aufgeführte
Anschrift.
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Absage von Veranstaltungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß
angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht
kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir
werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen bemühen. Handelt es sich um völlig
unerhebliche Leistungen oder stehen einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen, besteht
kein Anspruch auf unser Tätigwerden.
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Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
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Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der
Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören
oder wenn Sie sich in einem solchen Maß vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns
von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
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Wir können bis 21 Tage vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich
festgelegten Mindestteilnehmerzahl nur dann vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn in der
Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für
die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu
welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn
die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss,
angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für
die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu
setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung
schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann, werden wir Sie davon unterrichten.
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Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der
Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören
oder wenn Sie sich in einem solchen Maß vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns
von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
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Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
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Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen
höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser
hat folgenden Wortlaut:
„(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“ -
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im
Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter
der Telefonnummer: (030) 5000-2000.
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Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen
höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser
hat folgenden Wortlaut:
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Gewährleistung
Abhilfe-
Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es
- unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht -
Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles
Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie
sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen
unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nur dann nicht,
wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus
anderen Gründen unzumutbar ist.
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Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder
höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.
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Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Minderung -
Sie können eine Minderung des Reisepreises verlangen,
falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht
worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen
haben, uns den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes
Zögern) anzuzeigen.
Kündigung -
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
- in Ihrem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche
Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die
Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns
erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung
einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse Ihrerseits
gerechtfertigt wird. Sie schulden uns dann den auf die
von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese
Leistungen für Sie von Interesse waren.
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Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen.
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Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es
- unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht -
Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles
Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie
sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen
unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nur dann nicht,
wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus
anderen Gründen unzumutbar ist.
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Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)
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Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus
der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt. -
Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei
Sachschäden beschränkt auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises. Diese Haftungshöchstsummen gelten
jeweils je Reisenden und Reise.
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Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht
Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.
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Die Beteiligung an Sport- und anderen
Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten.
Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor
Inanspruchnahme prüfen. Für Unfälle, die bei
Sportausübung und anderen Ferienaktivitäten auftreten
haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft.
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Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser
eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen
hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so erbringen wir insoweit
Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung
und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf
hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung
der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung
regelt sich in diesem Fall nach den
Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die
Sie ausdrücklich hinzuweisen sind und die Ihnen auf
Wunsch zugänglich zu machen sind.
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Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen
den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist.
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Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus
der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
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Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05)
verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise
zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu
informieren. Steht bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald
wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird,
werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als
ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden
wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich
alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass
Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
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Verjährung
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Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber uns geltend zu machen. Dies sollte im
eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Ablauf
der Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend
machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist gehindert waren.
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Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für
Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von uns oder einer unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.
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Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB
verjähren in einem Jahr.
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Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des
vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag
der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem
Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages
der nächste Werktag. Schweben zwischen Ihnen und uns
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.
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Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber uns geltend zu machen. Dies sollte im
eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Ablauf
der Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend
machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist gehindert waren.
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Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
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Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates
der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten
wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie
über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das
zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon
ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person
und eventueller Mitreisender (z.B.
Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
vorliegen.
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Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften
sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die
aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren
Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
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Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendigen Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der
Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben
eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
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Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates
der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten
wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie
über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das
zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon
ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person
und eventueller Mitreisender (z.B.
Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
vorliegen.
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Datenschutz und Datenspeicherung
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Hinweis nach § 33 BDSG: Die Speicherung und
Verarbeitung Ihrer Kundendaten durch uns, von uns
beauftragten neutralen Dienstleistern und befreundeten
Unternehmen erfolgt unter strikter Beachtung des
Bundesdatenschutzgesetzes.
-
Ihre Kundendaten werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs-
und internen Werbezwecken sowie zur Zusendung von
Feedbackbögen zu unseren Veranstaltungen in Form von
Ihrem Namen, dem Namen Ihres Unternehmens, Ihrer
Postanschrift oder der Ihres Unternehmens, Ihrer
Telefonnummer, Ihrer E-Mail-Adresse, Ihres
Geburtsdatums, Ihrer Nationalität und Ihres Berufs
gespeichert. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für
Werbezwecke oder für Feedbackbögen widersprechen.
Teilen Sie uns dies bitte schriftlich unter Nennung
des jeweiligen Mediums mit Ihrer Anschrift an:
Aleksandar Uzunovic, Bonner Str.5, 50389 Wesseling
oder per E-Mail an
info@uzunovic.org mit. Weitere
Informationen zum Datenschutz halten wir für Sie vor.
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Hinweis nach § 33 BDSG: Die Speicherung und
Verarbeitung Ihrer Kundendaten durch uns, von uns
beauftragten neutralen Dienstleistern und befreundeten
Unternehmen erfolgt unter strikter Beachtung des
Bundesdatenschutzgesetzes.
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Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge.
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Gerichtsstand
Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen durch
uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die
Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend.
Aleksandar Uzunovic • Bonner Str. 5 • D-50389 Wesseling
Tel. 0157 3573 3074 • info@uzunovic.org •
www.uzunovic.org